Intuition zeigt sich am schlichtesten dort, wo ein Mensch etwas weiß, bevor er es beweisen kann: etwa dass sich parallele Linien nicht schneiden. Er sieht es, bevor irgendein Beweis formuliert ist, und der Beweis kommt danach, als Rationalisierung einer Einsicht, die bereits da war. Wenn Du diese Reihenfolge ernst nimmst, zuerst die Einsicht, dann die Begründung, stehst Du vor dem Kern dieses Erkenntnisvermögens. Nicht Bauchgefühl, nicht vage Ahnung, nicht die Laune eines Augenblicks, sondern ein Erkenntnisvermögen, das dem argumentativen Denken vorausgeht und es erst ermöglicht.
Schellings Organ des Denkens
Schelling gab dieser Einsicht in seinem System des transcendentalen Idealismus (1800) eine systematische Grundlage. Er nannte die intellektuelle Anschauung „das Organ alles transzendentalen Denkens” (vgl. Schelling, 1800, Vorrede). Das transzendentale Denken gehe darauf, „sich durch Freiheit zum Objekt zu machen, was sonst nicht Objekt ist”; es setze „ein Vermögen voraus, gewisse Handlungen des Geistes zugleich zu produzieren und anzuschauen, so daß das Produzieren des Objekts und das Anschauen selbst absolut Eines ist” (vgl. Schelling, 1800, Vorrede).
Was Schelling hier beschreibt, ist keine Empfindung und kein Gefühlszustand. Es ist ein Akt, in dem Erkennendes und Erkanntes zusammenfallen. In der gewöhnlichen Wahrnehmung steht das Subjekt dem Objekt gegenüber: Ich sehe den Baum, der Baum ist nicht ich. In der intellektuellen Anschauung fällt diese Trennung. Das Denken erzeugt seinen Gegenstand im selben Moment, in dem es ihn erkennt. Das klingt abstrakt, bis Du bemerkst, dass die elementarsten Gewissheiten genau so beschaffen sind: Das Bewusstsein, dass ich bin, ist keine Schlussfolgerung aus Prämissen. Es ist eine Anschauung, die sich selbst hervorbringt.
Später präzisierte Schelling den Begriff weiter. In den Münchner Vorlesungen (Schelling, 1827) beschrieb er die intellektuelle Anschauung als „das mit unmittelbarer Gewißheit ausgesprochene ‚Ich bin’” und grenzte sie klar von der sinnlichen Anschauung ab: In der sinnlichen Anschauung seien Subjekt und Objekt ein anderes, in der intellektuellen seien sie dasselbe (vgl. Schelling, 1827).
Von der Anschauung zur Urteilskraft
Goethe übersetzte Schellings philosophischen Grundbegriff in eine Praxis des Erkennens. In seinem Aufsatz Anschauende Urteilskraft (Goethe, 1817) beschrieb er die Möglichkeit eines Erkennens, in dem Wahrnehmen und Denken nicht nacheinander geschehen, sondern gleichzeitig. Jochen Kirchhoff fasste Goethes Formel in einem Gespräch über Goethes Naturphilosophie zusammen: „Anschauendes Denken, Denkende Anschauung” (Kirchhoff, J., 2020). Goethe habe es für furchtbar gehalten, wenn Menschen endlos abstrakt argumentierten, ohne je wirklich hinzusehen.
Was Goethe damit meinte, war eine bestimmte Haltung gegenüber den Phänomenen. In seinen Maximen und Reflexionen unterschied er: „Die Vernunft ist auf das Werdende angewiesen, der Verstand auf das Gewordene” (vgl. Goethe, 1833). Die Urteilskraft, die er anschauend nannte, richtet sich auf das Werdende. Sie erkennt im konkreten Einzelphänomen das Gesetz, ohne es abstrakt herauszuziehen. Goethe beschrieb diese Weise des Forschens als „zarte Empirie, die sich mit dem Gegenstand innigst identisch macht und dadurch zur eigentlichen Theorie wird” (vgl. Goethe, 1833).
Die „zarte Empirie” ist das Gegenteil des unbeteiligten Beobachtens. Sie setzt voraus, dass der Erkennende sich dem Gegenstand aussetzt, statt ihn zu beherrschen. Erkenntnis entsteht dann nicht durch Distanz, sondern durch Nähe, durch Teilhabe am Erkannten. Schopenhauer formulierte diese Einsicht von der anderen Seite: Die Anschauung sei es, die den abstrakten Begriffen ihren Gehalt gebe, nicht umgekehrt (vgl. Schopenhauer, 1819). Ein Begriff ohne Anschauungsboden bleibt leer, wie immer scharfsinnig die Argumentation sein mag.
Warum Maschinen nicht intuitiv erkennen
Die Frage, ob künstliche Intelligenz Intuition besitzen kann, lässt sich von dieser Grundlage aus beantworten. Philosophische Intuition ist nicht die Verarbeitung großer Datenmengen unterhalb der Bewusstseinsschwelle, nicht ein statistisches Mustererkennen, das sich als Eingebung tarnt. Sie ist ein Akt der Teilhabe: Das Erkennende berührt das Erkannte, weil es ihm in gewisser Weise zugehört. Schellings Pointe war, dass in der intellektuellen Anschauung Subjekt und Objekt zusammenfallen. Eine Maschine steht dem, was sie verarbeitet, in keiner Weise gegenüber, weil sie ihm auch in keiner Weise angehört. Es gibt kein Subjekt, das sich zum Objekt machen könnte. Es gibt Berechnung, aber keine Anschauung.
Das ist keine normative Setzung, kein Wunschdenken darüber, wie Erkenntnis sein soll. Es ist eine Beschreibung dessen, was beim intuitiven Erkennen geschieht. Wenn Du bemerkst, dass ein Raum, den Du betrittst, eine bestimmte Atmosphäre hat, vollzieht sich diese Wahrnehmung nicht als Schlussfolgerung aus Einzeldaten. Sie geschieht als leibliche Teilhabe: Du empfindest den Raum, bevor Du ihn analysierst. Das Raumorgan, jenes innere Empfangsorgan, das solche Wahrnehmungen ermöglicht, ist ein Organ im Schellingʼschen Sinne: eine Fähigkeit, die ihre Gegenstände im Wahrnehmen erst erzeugt. Kein Algorithmus bildet diesen Vorgang ab, weil der Vorgang Teilhabe voraussetzt und Teilhabe kein Rechenprozess ist.
Intuition als philosophische Praxis
In der Denkenden Einfühlung verbinden sich die Stränge. Dort arbeitet man mit der Unterscheidung zwischen lebendigen und toten Gedanken: Es gibt Gedanken, die im Verstand kreisen, abstrakt und ohne leibliche Resonanz, und Gedanken, die sich ansetzen, die sich verkörpern, aus denen etwas entsteht. Diese Unterscheidung ist selbst ein Akt intuitiver Erkenntnis. Wer sie trifft, vollzieht, was Schelling meinte: Das Erkennen des Gedankens und das Hervorbringen seiner leiblichen Wirkung geschehen gleichzeitig.
Jochen Kirchhoff hat die Konsequenz dieser Tradition für das Selbstverständnis des Menschen formuliert. Die herkömmliche Naturwissenschaft verwende ständig metaphysische Hypothesen, ohne sie als solche kenntlich zu machen (vgl. Kirchhoff, J., 1998). Zu diesen Hypothesen gehört die Annahme, Erkenntnis sei ein Vorgang, bei dem ein isoliertes Subjekt eine ihm fremde Welt registriert. Die Naturphilosophie setzt eine andere Prämisse: Natur und Geist sind Ausdrucksformen einer einzigen Tätigkeit. Wenn das stimmt, dann ist Intuition nicht der unreflektierte Teil des Geistes, den man nachträglich rationalisieren muss, sondern der ursprüngliche Zugang des Menschen zu einer Wirklichkeit, der er selber angehört. Dass die Rationalität diesen Zugang anschließend prüfen und artikulieren muss, widerspricht der Priorität der Intuition nicht. Es bestätigt sie: Wer nichts gesehen hat, hat nichts zu prüfen.
In der Erkenntnistheorie, wie sie aus der Tradition von Schelling und Goethe hervorgeht, ist Intuition deshalb kein Gegensatz zur Vernunft. Sie ist deren Grundlage: das Sehen, das dem Denken vorausgeht und es nährt. Wer sich fragt, ob Erkenntnis zuerst intuitiv oder zuerst rational ist, findet die Antwort in der eigenen Erfahrung: an jedem Gedanken, den Du hattest, bevor Du ihn formulieren konntest.
Quellen
- Goethe, J. W. von (1817). „Anschauende Urteilskraft.” In: Zur Morphologie, Bd. I, Heft 2. Stuttgart: Cotta.
- Goethe, J. W. von (1833). Maximen und Reflexionen. Posthum, in: Goethes Werke, Weimarer Ausgabe.
- Kirchhoff, J. (1998). Was die Erde will. Bergisch Gladbach: Gustav Lübbe Verlag.
- Kirchhoff, J. (2020). „Goethe als Philosoph — Warum Denken ohne Anschauen blind ist.” Video, YouTube.
- Schelling, F. W. J. (1800). System des transcendentalen Idealismus. Tübingen: Cotta.
- Schelling, F. W. J. (1827). Zur Geschichte der neueren Philosophie. Münchner Vorlesungen. Posthum: Cotta, Stuttgart.
- Schopenhauer, A. (1819). Die Welt als Wille und Vorstellung. Leipzig: Brockhaus.